Ex-Verfassungsrichter Hassemer gibt einige kluge Kommentare zur Sicherheits- versus Freiheitsdebatte und weist Schäuble’s Paranoiastrategie in die Schranken:
Es gibt schon immer den Kampf zwischen zwei Vorstellungen: Die eine setzt auf Vergeltung, also darauf, geschehenes Unrecht durch Strafe auszugleichen, die andere will Prävention, also weitere Verbrechen verhindern und den Täter resozialisieren. Der Präventionsgedanke hat sich in den aufgeklärten westlichen Gesellschaften weitgehend durchgesetzt. [...] Die Botschaft einer Bestrafung richtet sich am Ende an die [ganze] Bevölkerung.
Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente (Stichwort Ehrenmord // dem ordre public: derartige Verbrechen darf es bei uns nicht geben und dem Verbotsirrtum: Täter lebt in einer anderen Sozialisation) in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins.
Strafen anzudrohen, bevor ein Vergehen begangen wurde (z.B. den bloßen Besuch eines Terrorcamps in Afghanistan)
ist eine Entwicklung, die aus einer überbordenden Präventionsmentalität kommt. Diese Prävention ist gefährlich, solange man sie nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammenbringt. Denn Prävention kann man nie genug haben. Prävention trifft heutzutage auf ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis und ein gewachsenes Risikobewusstsein.
Man darf nicht “alles versuchen”. Die Präventionstheorie hat ein Problem, und das ist ihre Grenze. Je mehr der Eindruck vermittelt wird, dass wir Sicherheit brauchen und keine Sicherheit haben, dass die armen Leute vor dem Verbrechen kapitulieren, dass die Migration uns kaputt macht und dass stets Terroranschläge drohen – je mehr Sicherheitsbedürfnisse aufgebaut werden, desto eher sind wir bereit, unserer Angst nachzugeben, also Kontrolle, Eingriffe, Datenschutzverletzungen und Strafen zuzulassen. Das ist das Problem der Prävention.
Wenn man genau über den Rechtsgrund einer möglichen Strafe nachdenkt, dann ist das die Prävention eines späteren terroristischen Verbrechens. Das mit dem Besuch im Ausbildungslager zu begründen, ist schwierig. Sie können so argumentieren, es ist aber etwas hemdsärmelig. [...] Allerdings ist es ein großer Unterschied, ob ein Jurist über die Vorsätzlichkeit eines geschehenen Verbrechens nachdenkt oder ob er eine innere Haltung ermitteln soll, bevor überhaupt eine Straftat begangen wird. Letzteres grenzt an Hellseherei. Hier geht mir der Präventionsgedanke zu weit. Die Gefahr ist, dass er unsere Freiheit immer mehr einschränkt.
Schäuble sagt, es gebe keinen Gegensatz zwischen Sicherheits- und Freiheitsbedürfnissen. Die Freiheit baue auf der Gewähr von Sicherheit auf.
Das mag in Somalia oder anderen sogenannten Failed States so sein. Dort hat die Sicherheit einen ganz anderen Stellenwert als bei uns. Da ist sie wie frische Luft und wie sauberes Wasser. Wenn man das nicht hat, kann man nicht leben. Ich sehe, dass viele Leute bei uns mit diesem Typ von Sicherheit argumentieren. Aber das hat mit unserer Wirklichkeit nichts zu tun. Die Sicherheit im Gegensatz zur Freiheit oder als deren Voraussetzung ist ein jeweils anderes Konzept, je nachdem, in welcher Art von Staatlichkeit ich lebe. Man erschleicht sich etwas, wenn man so tut, als würde man in Gelsenkirchen Sicherheit ähnlich erfahren wie in Somalia.
Beim “Krieg” gegen den Terror muss man die kritische Frage stellen: Sind wir überhaupt noch innerhalb des Rechts? Zum Beispiel angesichts der Bestrebungen, ein sogenanntes Feindstrafrecht einzuführen. [...] Das ist dann ein Zustand, in dem für eine bestimmte Gruppe von Menschen Garantien nicht mehr anerkannt werden. Ich bin nicht bereit, so etwas noch Recht zu nennen. Es ist noch nicht mal ein Kriegsrecht, denn auch das kennt Garantien und Grenzen.
Zur so genannten “Rettungsfolter” …
gibt es ein gutes Argument von dem Sozialwissenschaftler Jan Philipp Reemtsma. Der sagt sarkastisch, für diesen Fall bräuchte man in einem Rechtsstaat eine Bundesfolterordnung. Da müsste dann genau drinstehen, wer was wann darf. Wir können doch keine körperlichen Eingriffe zulassen, die nicht gesetzlich genau beschrieben sind – der linke Daumen ist bei diesem Verdacht anzuzwacken, der rechte Arm bei jenem zu verdrehen und so weiter. An dieser Absurdität sieht man, dass so etwas, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, ganz bestimmt nicht geht. Folter gedeiht im Dunkeln.